I. Vertragsabschluss
1. Der Käufer ist bei nicht vorrätiger Ware drei Wochen an die Bestellung (Vertragsangebot) gebunden.
2. Mit Ablauf dieser Frist kommt der Vertrag zustande, wenn der Verkäufer das Vertragsangebot nicht vorher schriftlich abgelehnt hat.
3. Abweichend von Ziff.
2. kommt der Vertrag schon vor Ablauf der Dreiwochenfrist zustande, wenn
– der Vertrag beiderseits unterschrieben wird, oder
– der Verkäufer schriftlich die Annahme der Bestellung (des Vertragsangebots) erklärt oder
– der Verkäufer Vorauszahlungen auf den Kaufpreis annimmt.
II. Preise
1. Die Preise sind Festpreise einschließlich Mehrwertsteuer.
2. Besondere, zusätzlich vereinbarte Arbeiten, die nicht im Kaufpreis enthalten sind, wie z. B. Dekorationsarbeiten, werden zusätzlich in Rechnung gestellt und spätestens bei Übergabe bzw. Abnahme zur Zahlung fällig. Hierunter fallen u.a. auch vom Kunden gewünschte Verblendungsarbeiten.
III. Änderungsvorbehalt
1. Serienmaßig hergestellte Möbel werden nach Muster oder Abbildung verkauft.
2. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn, dass bei Vertragsabschluss eine anderweitige Vereinbarung erfolgt ist.
3. Es können an die bestellten Waren qualitativ Ansprüche nur in einer Höhe gesteift werden, wie sie billigerweise oder handelsüblich bei Waren in der Preislage der bestellten gestellt werden können.
4. Handelsübliche und für den Käufer zumutbare Farb- und Maserungsabweichungen bei Holzoberflächen bleiben vorbehalten.
5. Ebenso bleiben handelsübliche und für den Käufer zumutbare Abweichungen bei Leder und Textilien (z. B. Möbel- und Dekorationsstoffen) vorbehalten hinsichtlich geringfügiger Abweichungen in der Ausführung gegenüber Leder- und Stoffmustern, insbesondere im Farbton.
6. Auch handelsübliche und für den Käufer zumutbare Abweichungen von Messdaten bleiben vorbehalten.
IV. Montage
1. Hat der Verkäufer hinsichtlich der Montage aufzuhangender Einrichtungsgegenstände Bedenken wegen der Eignung der Wände, so hat er dies dem Käufer vor der Montage mitzuteilen.
2. Die Mitarbeiter des Verkäufers sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über die vertragsgegenständlichen Leistungsverpflichtungen des Verkäufers hinausgehen. Werden dennoch solche Arbeiten auf Verlangen des Käufen von den Mitarbeitern des Verkäufers ausgeführt, berührt dies nicht das Vertragsverhältnis zwischen Verkaufer und Käufer.
3. Schäden die bei der Montage entstanden sind, müssen innerhalb von 48 Stunden danach schriftlich gemeldet werden, es sei denn der Monteur hat diese aufgenommen.
V. Lieferfrist & tJeferung
Die unverbindlichen Lieferzeiten für Sitzgamituren, Bettkästen und Betten liegen bei 12 Wochen bis 15 Wochen. Bei Panelmöbel wie z.B. Heimtextien, Couchtische, Teppiche, Esszimmer, Schlafzimmer, IGnder und Jugendzimmer 8 Wochen bis 16 Wochen. Bei spezifischen Situationen wie Z.B. Sonderbestellungen kann es durch den Produktionsaufwand zu 8 Wochen weiteren Monaten Lieferverzug kommen.
1. Falls der Verkäufer die vereinbarte Lieferfrist nicht einhaken kam, hat der Käufer eine angemessene Nachlieferfrist – beginnend vorn Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung durch den Käufer, oder im Fall kalendermäßig bestimmter Lieferfrist mit deren Ablauf – zu gewähren. Liefert der Verkäufer bis zum Ablauf der gesetzten Nachlieferfrist nicht, kann der Käufer vorn Vertrag zurücktreten.
2. Vorn Verkäufer nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb des Verkäufers oder bei dessen Vorlieferanten, insbesondere Artertsausstande und rechtmagige Aussperrungen sowie Fälle höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen, verlängern wie tiererzen enupertne-I.J. Zum Rücktritt ist der Käufer nur berechtigt, wenn er in diesen Fällen nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist die Lieferung schriftlich anmahnt und diese dann nicht innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist nach Eingang des Mahnschreibens des Käufers beim Verkäufer an den Käufer erfolgt. Im Falle kalendermäßig bestimmter Lieferfrist beginnt mit deren Ablauf die zu setzende Nachfrist.
3. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Schadenersatz statt der Leistung bleiben unberührt.
4. Der Kunde haftet bei einer vereinbarten Auslieferung, dass der Transport bis zur Anlieferstelle mit einem Möbeltransporter möglich ist.
4a. Der Kunde sichert zu, beim Kauf gemachten Angaben der Anlieferstelle bezüglich; Aufzüge, Breite der Treppenhäuser, Türen und Durchgänge, Parkmöglichkeit en richtig sind. Ferner hat der Kunde dafür sorgezuleisten, dass die Anlieferung am Objekt und in der Wohnung Frei von Hindernissen Ist.
4b. Bei einem Mehraufwand durch falsch gemachten Angaben, hat der Kunde die Kosten nach einem Hinweis vom Käufer zu tragen.
5. Ist der Kunde am Vereinbarten Liefertermin nicht am Auslieferungsort, so hat der die Kosten für eine Nachlieferung zu tragen. Der Verkäufer ist zur Teillieferung berechtigt, sofern dies dem Käufer zumutbar Ist.
Vl. Eigentumsvorbehalt
1.(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Eigentum des Verkäufers.
1.(2) Der Käufer verpflichtet sich, das Eigentum des Verkäufers auch dann entsprechend zu wahren, wenn die gelieferten Waren nicht unmittelbar für den Kaufer, sondern für Dritte bestimmt sind, und hat den Empfänger auf diesen Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen.
2. Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, sind dem Verkäufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen, bei Pfändungen unter Beifügung 4:1e Pfändungsprotokolls.
3. Im Fall der Nichteinhaltung der in den Ziffern 1. (2) und 2. festgelegten Verpflichtungen des Käufers hat der Verkäufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen. Bei Lieferungen wird der offene Restbetrag vom
VII. Gefahrübergang
Die Gefahr, trotz Verlustes oder Beschädigung den Kaufpreis zahlen zu müssen, geht mit der Übergabe auf den Kaufer über.
VII. Gefahrübergang
Die Gefahr, trotz Verlustes oder Beschädigung den Kaufpreis zahlen zu müssen, geht mit der Übergabe auf den Kaufer über.
VIII. Abnahmeverzug
1. Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm schriftlich zu setzenden angemessenen Nachfrist unter Androhung, nach fruchtlosem Fristablauf vorn Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen, stillschweigt oder die Zahlung und/oder die Abnahme ausdrücklich verweigert, bleibt der Anspruch des Verkäufers auf Vertragserfüllung bestehen. Stattdessen kann er vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung nach Maßgabe der Ziff 3. verlangen.
2.(1) Soweit der Verzug des Käufers länger als eine Woche dauert, hat der Käufer anfallende Lagerkosten zu zahlen.
2.(2) Der Verkäufer kann sich zur Lagerung auch einer Spedition bedienen.
3.(1) Als Schadensersatz statt der Leistung bei Verzug des Käufers gern. Ziff. 1 kann der Verkäufer 35 % des Kaufpreises ohne Abzüge fordern, sofern der Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in Höhe der Pauschale entstanden ist.
3.(2) Im Falle besonders hoher Schäden, wie z. B. bei Sonderanfertigungen, bleibt dem Verkäufer vorbehalten, an Stelle der Schadensersatzpauschale in Abs. (1) einen nachgewiesenen höheren Schaden geltend zu machen.
IX. Rücktritt
1. Der Verkäufer braucht nicht zu liefern, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Ware eingestellt hat oder Fälle höherer Gewalt vorliegen, sofern diese Umstände erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar waren und der Verkäufer die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat und er ferner nachweist, sich vergeblich um Beschaffung gleichartiger Ware bemüht zu haben. Über die genannten Umstände hat der Verkäufer den Käufer unverzuglich zu benachrichtigen und ihm die erbrachten Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.
2. Ein Rücktrittsrecht wird dem Verkäufer zugestanden, wenn der Kaufer über die fur seine Kreditwürdigkeit wesentlichen Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat, die den Leistungsanspruch des Verkäufers in begründeter Weise zu gefährden geeignet sind. Gleiches gilt, wenn der Käufer wegen objektiver Zahlungsunfähigkeit seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt wurde. Bei außerordentlicher Kulanzstomierung oder 14 Tage nach Auftragsbestätigung, werden mindesten 35% des Gesamtbrutto Betrages seitens der Hann-Ist GmbH.
X. Warenrücknahme
Im Falle eines Rücktritts und der Rücknahme gelieferter Waren hat der Verkäufer Anspruch auf Ausgleich der Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung wie folgt: 1. Für infolge des Vertrages gemachte Aufwendungen wie Transport- und Montagekosten usw. Ersatz in entstandener Hohe. 2. Für Wertminderung und Gebrauchsüberlassung der gelieferten Waren geiten, sofern kein Verbraucherkreditgeschaft vorliegt, folgende Pauschalsätze: Für Möbel, mit Ausnahme von Polsterwaren bei Rücktritt und Rucknahme nach Lieferung:
i. d. 1.1. 40 v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge
n. d. 1. J. 60 v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge
Für Polsterwaren beträgt die Wertminderung bei Rücktritt und Ruckgabe nach Lieferung:
i. d. 1.1.40 v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge
n. d. 1. J. 60 v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge
Gegenüber unseren pauschalen Ansprüchen bleibt dem Käufer der Nachweis offen, dass dem Verkäufer keine oder nur eine geringere Einbuße entstanden ist. 3. Die Ziffern 1. und 2. gelten nicht für die Ruckabwicklung des Vertrages infolge wirksamen Rücktritts nach erfolgloser Nacherfüllung sowie für die Fälle des Widerrufs und dem damit verbundenen uneingeschränkten Rückgaberecht des Käufen bei Verbraucherverträgen nach den 55 355 ff. BGB
XI. Gewährleistung
1. Dem Kaufer steht zur Behebung eines Mangels zunächst das Recht auf Nacherfüllung zu, wobei er das Wahlrecht zwischen Mangelbeseitigung (Nachbesserung) oder Ersatzlieferung einer mangelfreien Ware hat.
2. Der Verkäufer kann die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile fur den Käufer bleibt
3. Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten oder die Herabsetzung des Kaufpreises verlangen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder nicht in angemessener Frist erbracht wurde oder vom Verkaufer endgültig verweigert wurde.
4. Währt der Käufer nach Ziff. 3 den Rücktritt, so hat er die mangelhafte Ware zurück zu gewähren und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu leisten. Für die Wertermittlung kommt es auf die zeitanteilige lineare Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlicher Gebrauchsdauer und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer an.
5. Die Gewahrleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die der Kaufer zu vertreten hat, wie z. B. Schaden, die beim Käufer durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, intensive Bestrahlung mit Sonnen- oder Kunstlicht, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung entstanden sind.
6. Gewährleistungsansprüche verjähren entsprechend der jeweiligen gesetzlichen Regelung; die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe zu laufen
7. Im Übrigen bleibt die Haftung für vereinbarte Beschaffenheit unberührt.
XIII. Gerichtsstand und Erfüllungsort
1. Für Gerichtsstand und Erfüllungsort gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen der Zivilprozessordnung bzw. des Bürgerlichen Gesetzbuches.
2. Wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Hauptsitz des Verkäufers.

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